Amtsgericht Nördlingen

47-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch verurteilt

Bild: Jenny Wagner
Das Amtsgericht Nördlingen hat einen 47-jährigen Mann aus Mertingen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und sexueller Belästigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann soll eine heute 22-Jährige mehrmals unsittlich berührt haben.

Bereits im Jahr 2008 soll der Angeklagte aus Mertingen die damals 10-Jährige sexuell missbraucht haben. Opfer und Täter kannten sich schon damals gut, der Angeklagte war der beste Freund des Vaters. Die heute 20-jährige Frau schilderte in der Gerichtsverhandlung am vergangenen Donnerstag, dass der 47-jährige Angeklagte ihr damals unter dem T-Shirt an die Brust gefasst haben soll. Danach habe der Angeklagte ihr gesagt, so das Opfer in der gestrigen Verhandlung, dass dies normal sei und sie ihrem Vater davon nichts erzählen solle. Wenige Monate später habe der Vater dann schließlich von dem Vorfall erfahren, als er das Tagebuch seiner Tochter las. Er sprach den Angeklagten auf die Tat an, dieser beteuerte jedoch, dass es so einen Vorfallen nie gegeben habe. Der Vater glaubte damals seinem besten Freund. 

Mehrere Jahre vergingen bis es erneut zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein soll. Auf einem Faschingsball in der Gemeinde Oberndorf im Februar 2018 soll der Mann dann wieder übergriffig geworden sein. Laut Aussage der 20-Jährigen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe der Mann ihr an den Po gefasst. Erst als sie sich gewehrt hat, soll der Angeklagte aufgehört haben. Zeugen, die die Tat gesehen haben, gab es jedoch nicht. 

Angeklagter bestreitet die Taten 

Der Angeklagte, der selbst beide Taten bis zum Ende hin bestritt, konnte sich nicht erklären, warum die Tochter seines damaligen besten Freundes ihm solche schweren Vorwürfe mache. Er beteuerte: "Ich habe dem Mädchen noch nie etwas getan." Auch den Tatvorwurf der sexuellen Belästigung bestritt er. An jenem Abend sei, so der Angeklagte, das Mädchen angetrunken gewesen. Sie habe ihn gefragt, ob er ihr einen Schnaps ausgebe. Zu sexuellen Handlungen sei es jedoch, seiner Aussage nach, nicht gekommen. "Ich habe ihr an diesem Abend nicht mal die Hand gegeben", will sich der 47-Jährige erinnern. 

Schließlich musste Richter Gerhard Schamann entscheiden, ob er den Angeklagten für schuldig hält. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Pflichtverteidiger Heiko Loder forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. 

Richter Schamann orientierte sich an der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 47-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem erhält das Opfer vom Angeklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro. 

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