Fast genau vor einem Jahr, nämlich am 24. November 2019, soll sich in einem Bus ein Vorfall ereignet haben, den man sich in dieser Art gar nicht vorstellen kann. Ein 74-jähriger Mann soll damals auf der Rückfahrt von einem Fußballspiel eine junge Frau vergewaltigt haben. Mehrmals, so die Anklage von Staatsanwältin Katrin Wegele, habe der Angeklagte seine Hand in die Hose der Frau gesteckt und sie dabei vergewaltigt. Zudem soll der 74-Jährige die Frau dazu gedrängt haben ihn sexuell zu befriedigen. Die Frau, die das Down-Syndrom hat, habe ihn mehrmals aufgefordert, aufzuhören. Erst als sie sich mit beiden Händen wehrte, habe er von ihr abgelassen.
Zu den schwerwiegenden Vorwürfen wollte sich der Angeklagte im Prozess nicht äußern. Zu ihrem persönlichen Schutz durfte die Frau unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
Sechs Zeugen schildern ihre Eindrücke
37 Personen haben sich an jenem Abend im vergangenen November im Bus befunden. Die Fahrt wurde organisiert von einem Fußballfan-Club. Vor Gericht geladen waren sechs Personen, die ihre Eindrücke von der Busfahrt schildern sollten.
Ein Zeuge sagte aus, er habe zwar bemerkt, dass der Angeklagte die junge Frau gestreichelt habe, mehr hätte er aber nicht gesehen. Ein weiterer Zeuge, sei auf den Vorfall erst aufmerksam geworden, als die junge Frau weinend zu ihm in den vorderen Teil des Buses gekommen sei. Er habe sofort den Angeklagten aufgesucht und ihn danach gefragt. "Er hat alles abgestritten", so der Zeuge. Ein anderer Zeuge, der unmittelbar hinter dem Opfer saß, sagte aus, dass er sich während der Busfahrt ein Spezi holen wollte. Als er aufstand habe der Angeklagte just seine Hand aus der Hose der Frau gezogen. "Ich wäre fast beim Vorlaufen gegen den Arm des Angeklagten gestoßen", so der Zeuge.
"Schlüssig und glaubhaft"
Ebenso als Zeugen waren zwei Polizeibeamtinnen der Polizei Nördlingen und der Kriminalpolizei Dillingen geladen. Beide berichteten, dass die Aussage der jungen Frau durch ihre Behinderung erschwert wurde. Jedoch habe die Geschädigte in den Vernehmungen eindeutige Gesten mit ihrem Körper nachgemacht und den Tathergang wiedergeben können. "Die Ermittlungen und die Vernehmungen haben bestätigt, dass die Geschädigte schlüssige und glaubhafte Aussagen machte", so die Polizeibeamtin.
Mehrfach musste sich der 74-Jährige bereits wegen diverser Delikte wie Urkundenfälschung oder Betrugs vor Gericht verantworten, mehrere Monate hatte der Angeklagte in der Vergangenheit deswegen im Gefängnis verbracht.
Richterin Roser verurteilte den Mann am vergangenen Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.