Gericht

57-Jähriger für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt

Symbolbild Bild: pixabay
Am Amtsgericht Nördlingen wurde am Mittwoch der Fall eines Mannes verhandelt, der sich im Besitz tausender kinder- und jugendpornografischer Schriften befand und diese auch weitergab.

Dem 57-Jährigen aus dem südlichen Teil des Landkreises Donau-Ries wurde zur Last gelegt, insgesamt 1747 kinder- und 741 jugendpornografische Schriften besessen und einige davon zwischen dem 17. November 2018 und 4. Oktober 2019 verschiedenen Empfängern über einen Messenger-Dienst zugänglich gemacht zu haben. Die inkriminierten Daten wurden auf einem Handy und einem Laptop des Beschuldigten gefunden.

Der Angeklagte gab an, dass alle Punkte der Anklageschrift zutreffend seien. Es gebe keinen Tag, an dem er nicht bereue, was er da getan habe, sagte der Mann unter Tränen. Die Frage nach dem "Warum" könne er nicht beantworten, er sei nicht pädophil und habe durch die Bilder und Videos keine Befriedigung erfahren. "Ich würde nie Kinder anfassen", so der Angeklagte.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Zugute gehalten wurde ihm, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und sich kooperativ zeigte. Dass eine Bewährungsstrafe nicht infrage kam begründete Richterin Ruth Roser mit der "Qualität" der Bilder. "Das, was diese Bilder zeigen, ist entsetzlich", so Roser. Das Gezeigte gehe über das Maß des Erträglichen weit hinaus. 

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