Dieser zeigte den Beamten bei der allgemeinen Verkehrskontrolle einen Führerschein der Klassen L/T vor. Nach Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung sind diese Fahrerlaubnisklassen zweckgebunden. Die Klassen L und T berechtigen zum Führen von Zugmaschinen bestimmter Dimensionen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Nachdem der 17-Jährige zum Kontrollzeitpunkt einen solchen Zweck nicht erklären bzw. nachweisen konnte, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. (pm)