Die Kundin bezahlte Waren im Wert von 8,74 Euro. Als die diese im Anschluss das Geschäft verlassen wollte, löste sie die Diebstahlsicherung im Ausgangsbereich aus. Wie sich danach feststellen ließ, waren in einer mitgeführten Stofftasche noch unbezahlte Waren im Wert von 57,67 Euro.
Der Diebin wurde von der Geschäftsleitung ein schriftliches Hausverbot für zwei Jahre ausgehändigt. (dra)