Erlaubt sind dort zu den Betreuungszeiten maximal 30 km/h. 40 Fahrzeugführende werden im Nachgang ein gebührenpflichtiges Verwarnungsangebot bis 55 Euro erhalten und 25 eine Bußgeldanzeige samt Punkteeintrag im Fahreignungsregister. Die Beanstandungsquote lag damit bei mehr als fünf Prozent. In beiden Fahrtrichtungen waren die jeweils negativen Spitzenwerte mit 61 beziehungsweise 60 km/h doppelt so schnell wie erlaubt. (pm)