Am 19.01.2022 überprüften Zollbeamte des Zollamts Donauwörth den Inhalt einer Postsendung aus der Schweiz. Beim Öffnen des Pakets blickten die Zöllner mit dem Empfänger der Ware auf den Panzer einer Schildkröte. Der Inhalt war vom Versender als "home deco" deklariert worden. Bei der skelettierten Schildkröte mit Panzer handelt es sich um das Exemplar einer maurischen Landschildkröte (Testudo graeca), welche nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als streng geschützte Art gilt, weil sie vom Aussterben bedroht ist.
Bei der Einfuhr von gefährdeten Tieren oder Pflanzen in die Europäische Union muss grundsätzlich eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Genehmigung, eine sogenannte CITES-Bescheinigung, vorgelegt werden. Auch die Ausfuhr aus einem Land muss von einer CITES-Bescheinigung, ausgestellt von den jeweils zuständigen Behörden, begleitet werden.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich im Paket lediglich eine Kopie einer CITES-Bescheinigung, die nicht den Anforderungen entsprach. Da keine gültigen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Schildkröte durch das Zollamt Donauwörth beschlagnahmt. Der Empfänger hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die erforderlichen CITES-Bescheinigung nachzureichen. (pm)