Agentur für Arbeit

Mehr Service, weniger Bürokratie: Das Jobcenter wird digitaler und bürgernäher

Symbolbild. Bild: pexels
Ab dem 14. Januar 2025 können die Kundinnen und Kunden über eine eigene App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.

Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung können seit drei Jahren die Kunden-App Mobil-App nutzen. Jetzt gibt es auch für den Rechtskreis der Grundsicherung eine Kunden-App. Ab dem 14. Januar 2025 steht die Jobcenter-App allen Kundinnen und Kunden der 300 Jobcenter zur Verfügung und ist in den gängigen App-Stores zum Download verfügbar.

Freischaltung der Jobcenter-App

Sobald sich eine Kundin bzw. ein Kunde bei jobcenter.digital registriert und vom Jobcenter einen Freischaltcode erhalten hat, kann er mit seinen Benutzerdaten von jocenter.digital in der App die Funktion „Mein Bereich“ nutzen. Hier öffnet sich die individuelle Ansicht, in der beispielsweise die Historie der gestellten Anträge und der Bearbeitungsstand des aktuellen Bürgergeldantrags an-gezeigt werden. Über die App ist es außerdem möglich, Unterlagen direkt in die digitale Kundenakte zu senden, eine Veränderung mitzuteilen, dem Jobcenter eine Nachricht zu senden, einen Job zu suchen, Termine einzusehen oder zu vereinbaren. Auch der Antrag auf Bürgergeld (Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag) lässt sich genauso über die Jobcenter-App aufrufen. Sobald eine dieser Funktionen angeklickt wird, erfolgt automatisch eine Weiterleitung in das Onlineportal der Jobcenter, zu jobcenter.digital.

Über die Postfachfunktion lassen sich zudem Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen. Diese Postfachnachrichten werden aus dem geschützten Portal verschickt und sind im Gegensatz zum E-Mail-Versand sicher und datenschutzkonform. (dra)