Die Förderung von Artenvielfalt sowie des Klima- und Gewässerschutzes stehen im Mittelpunkt des bayerischen Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogrammes. Bis 24. Februar 2021 haben Landwirte die Möglichkeit, aus dem vielfältigen Maßnahmenkatalog, die für ihren Betrieb geeigneten Maßnahmen auszuwählen und am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen zu beantragen.
Wegen der 2020 ausgelaufenen EU-Förderperiode können KULAP-Neuverpflichtung nur mit einer zweijährigen Laufzeit neu abgeschlossen werden. Mit Ausnahme der Extensiven Grünlandnutzung (1,76 GV/ha HFF), der Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und dem Mulchsaatverfahren können 2021 alle bekannten Maßnahmen wieder beantragt werden. Neu angeboten werden folgende Verpflichtungen: Verzicht auf den Herbizideinsatz im Ackerbau und der Einsatz des Nützlings „Trichogramma brassicae“ gegen den Maiszünsler.
Im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden wieder alle Maßnahmen mit einer fünfjährigen Laufzeit angeboten. Nähere Auskunft und die erforderliche Zustimmung zu diesen Verpflichtungen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Donauwörth.
2021 können Anträge ausschließlich online, über das aus der Mehrfachantragstellung bekannte Internetportal iBALIS, eingereicht werden. Bei Fragen zu den angebotenen Maßnahmen beziehungsweise zur Antragstellung wenden Sie sich bitte ans Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen unter der Telefonnummer 09081 21060.
Weitergehende Informationen zu den bayerischen Agrarumweltmaßnahmen finden Sie auch unter folgender Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung (pm)