Ausgelobt wird ein zweiphasiger Wettbewerb. Mitmachen können jede freischaffende Künstlerin/Künstler oder auch Künstlergruppen, die teilnahmeberechtigt sind. Start ist am 13.02.2023. Beiträge sind einzureichen bis zum 17.03.2023.
Die JVA Niederschönenfeld mit rund 260 Haftplätzen ist für den Erstvollzug an jungen Erwachsenen, männlichen Strafgefangenen zuständig. Wer hier landet, muss mit einer Mindeststrafe von 18 Monaten und einer Höchststrafe von bis zu 4 Jahren rechnen. Das Gefängnis ist in einem barocken ehemaligen Zisterzienserinnen-Kloster untergebracht.
Anlass des Wettbewerbs ist die jüngste bauliche Erweiterung der Anlage. Für die Künstlerin/Künstler stehen drei lukrative Orte zur Verfügung. Es können, müssen aber nicht alle drei Orte bespielt werden. Ort, Anzahl und Art des Kunstwerks obliegen der künstlerischen Freiheit, sofern es den Teilnahmebedingungen entspricht. Alle drei Orte befinden sich außerhalb der Gefängnismauer am Haupteingang und ist für die Öffentlichkeit sichtbar. (pm)