Voraussetzung für den Besuch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen des gKU ist nun ein negativer Corona-Selbsttest, der 24 Stunden gültig ist. Bislang war die Vorlage der schriftlichen Bescheinigung eines Test-Zentrums erforderlich. Nun genügt eine Eigenerklärung.
gKU-Vorstandschef Jürgen Busse bittet alle Besucher, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Busse: "Die Selbsttests sollten ordnungsgemäß durchgeführt werden und aktuell sein. Unser oberstes Gebot bleibt der Gesundheitsschutz von Patienten und Beschäftigten. Wer ein positives Testergebnis hat, darf auf keinen Fall unsere Kliniken und Seniorenheime betreten. Corona-Infektionen in unseren Häusern gefährden die Gesundheits- und Pflegeversorgung im Landkreis." (pm)