AELF

Futternutzung auf brachliegenden Flächen

Symbolbild. Bild: pixabay
Aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse heuer im Frühjahr wurde ab 1. Juli die Nutzung von brachliegenden Flächen für Futterzwecke u. a. im Landkreis Donau-Ries freigegeben. Erlaubt ist die Beweidung und Schnittnutzung für die Fütterung. Eine anderweitige Nutzung des Aufwuchses z. B. in Biogasanlagen ist nicht zulässig.

Werden brachliegende Ökologische Vorrangflächen im Zeitraum 1. bis 15 Juli genutzt, ist dies vorher am AELF Nördlingen anzuzeigen. Alle anderen Auflagen für brachliegende Flächen, wie keine N-Düngung, bleiben weiterhin bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie am AELF Nördlingen unter 09081/2106-0. (pm)