Auf Ackerland ist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngern bis einschließlich 31. Januar verboten. Auf Gemüseflächen läuft der Sperrzeitraum vom 01. Dezember bis 31. Januar. Vom zeitlichen Ausbringungsverbot sind z.B. Gülle, Jauche, Biogasgärrest – auch separiert, und stickstoffhaltige Mineraldünger betroffen. Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost und alle phosphathaltigen Dünger dürfen im Zeitraum 01. Dezember bis 15. Januar nicht ausgebracht werden.
Andere Vorschriften der Düngeverordnung bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für das allgemeine Ausbringungsverbot für stickstoff- und phosphorhaltige Düngemittel, wenn sie vom Boden nicht aufgenommen werden können.
In den angrenzenden Landkreisen in Mittelfranken (Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen) bzw. in Oberbayern (Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen) wurde die Sperrfrist auf 15. November 2020 bis 14. Februar 2021 verschoben. (pm)