Am 25.02.2019, kurz vor 08.00 Uhr, musste sich ein Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle einem Alkoholtest unterziehen, da er aufgrund Alkoholgeruch auffällig war. Der 57-Jährige aus dem benachbarten Landkreis Dillingen war im Gewerbepark unterwegs. Nachdem der Alkoholwert deutlich unter einem Promille lag, wurde lediglich ein beweiskräftiger Test auf der Dienststelle vorgenommen. Es wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. (pm)