Antragstellung

Agrarumweltmaßnahmen bis 28. Februar 2020 beantragen

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Am 28. Februar 2020 endet die Frist für die Beantragung (Neuantrag und Verlängerung) von Agrarumweltmaßnahmen, die über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beziehungsweise nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) gefördert werden.

Bis zu diesem Termin können 2019 ausgelaufene Agrarumweltmaßnahmen, mit dem Verpflichtungszeitraum 2020 bis 2022, online über iBALIS verlängert werden. Alle VNP-Maßnahmen und KULAP-Maßnahmen mit der gezielten Ausrichtung auf die „Verbesserung der Artenvielfalt“ können neu für eine fünfjährigen Verpflichtungszeitraum beantragt werden.

Für die Neuverpflichtungen von VNP-Maßnahmen müssen die Antragsteller im Vorfeld die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt einholen.

Wartet mit der Antragstellung nicht bis zur Schlussphase. Hektik und Zeitdruck erhöhen unnötigerweise die Fehlerquote und erschweren die fachliche Betreuung.

Nähere Informationen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen unter Tel. Nr. 09081 2106-0 oder unter folgender Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung . (pm)