Werden brachliegende Ökologische Vorrangflächen im Zeitraum 1. bis 15 Juli genutzt, ist dies vorher am AELF Nördlingen anzuzeigen. Alle anderen Auflagen für brachliegende Flächen, wie keine N-Düngung, bleiben weiterhin bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie am AELF Nördlingen unter 09081/2106-0. (pm)