Als Rechtfertigungen wurden die verschiedensten Angaben, vom Spaziergang bis zum Überbringen eines Paketes bei Bekannten, gebraucht. Eine weitere Person aus dem angrenzenden Mittelfranken, ein 60 Jahre alter Mann, wurde wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht im Bereich der Nördlinger Fußgängerzone angezeigt. Der Mann hielt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für nicht notwendig. (pm)