Wie die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in einer Pressemitteilung mitteilt, wird dem Beschuldigten vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Zahl von Patienten eine Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen, tatsächlich aber keinerlei Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelten.
Darüber hinaus soll der Wemdinger Mediziner im Zusammenwirken mit anderen Patienten, die sich nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen wollten, fälschlicher Weise die Durchführung einer Impfung in deren Impfpässen dokumentiert haben. In beiden Fällen soll er diese Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug. unrichtige Dokumentation
Das Amtsgerichts Nürnberg hat dringende Gründe für die Annahme gesehen, dass gegen den Beschuldigten in der Hauptverhandlung ein Berufsverbot angeordnet werden wird, da dieser die Taten unter grober Verletzung der mit seinem Beruf verbundenen Pflichten begangen habe. Strafbar gemacht haben soll sich der Beschuldigte wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung (Vernichtung des Impfstoffs), Betrug und wissentlicher unrichtiger Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus.
Das Verfahren wurde ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Augsburg geführt. Durch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) wurde es wegen des Betrugsvorwurf übernommen. Für die umfangreichen Ermittlungen hat die KPI Dillingen die Ermittlungsgruppe „Impfung“ mit 11 Kriminalbeamtinnen und -beamten eingesetzt. Die Ermittlungen dauern an.(pm)