Der 16-jährige Wemdinger konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheingung nachweisen und war nicht im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis. Die Beamten stellten den Roller sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Der Jugendliche wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben. (pm)