Mit der Maßnahme wird dem hohen Fußgängeraufkommen in Nördlingens Innenstadt Rechnung getragen und reiner Durchgangsverkehr erschwert. Ausnahmen sind die bisher bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche Marktplatz, Schäfflesmarkt und Rübenmarkt, wo weiterhin Schrittgeschwindigkeit gilt, ebenso wie die Fußgängerzone. (pm)