Die Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine bleiben somit bis zum 4. März 2025 gültig. Das geht aus einem entsprechenden Erlass des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) hervor.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Donau-Ries weist darauf hin, dass betroffene Personen keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus stellen müssen – die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die am 01.02.2024 gültig sind, erfolgt automatisch. Dies gilt auch für sämtliche Auflagen und Nebenbestimmungen.
Termine bei der Ausländerbehörde sind dementsprechend nicht erforderlich. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden.
Auf der Website des Landkreises Donau-Ries finden die Betroffenen die entsprechende Hinweise in englischer, russischer und ukrainischer Sprache unter www.donau-ries.de/ukraine
Auch die Website https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de bietet für ukrainische Geflüchtete entsprechende Informationen. (pm)