Es wird darum gebeten, den Wasserzählerstand nach Erhalt des Informationsschreibens bis spätestens Mittwoch, den 10.01.2024 an die Stadtwerke Nördlingen zu übermitteln. Sollte der Zählerstand nach dieser Frist nicht vorliegen, muss die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festsetzt werden.
Kunden, welche im Jahr 2023 auf funkauslesbare Wasserzähler umgestellt haben, erhalten keine Ableseblätter zugestellt. Die turnusmäßige Ablesung erfolgt über Funk zum Stichtag 31.12.2023.
Den Zählerstand finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Kunden mit Zwischen- und Abzugszählern für Garten oder Toilette nutzen das vorbereitete Formular zur Selbstablesung der Wasseruhren auf der Internetseite www.stadtwerke.de .
Die Stadtwerke weisen zudem darauf hin, in regelmäßigen Abständen die Installationsanlagen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen. (pm)