Stadtwerke Nördlingen

Bitte um Selbstablesung der Wasserzählerstände für mechanische Wasseruhren

Die Stadtwerke Nördlingen bittet um Selbstablesung der Wasserzählerstände für mechanische Wasseruhren bis spätestens 10. Januar 2024. Der Zählerstand ist ohne Kommastellen abzulesen (auf der Wasseruhr im Bild sind dies lediglich die Zahlen im schwarzen Bereich). Bild: Martina Schwarzer
Zur turnusmäßigen Abrechnung der Wasser-/Abwasser-Gebühren bitten die Stadtwerke Nördlingen ihre Kunden, die Wasserzählerstände zum Jahresende 2023 selbst abzulesen und bis spätestens 10. Januar 2024 zu übermitteln.

Es wird darum gebeten, den Wasserzählerstand nach Erhalt des Informationsschreibens bis spätestens Mittwoch, den 10.01.2024 an die Stadtwerke Nördlingen zu übermitteln. Sollte der Zählerstand nach dieser Frist nicht vorliegen, muss die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festsetzt werden.

Kunden, welche im Jahr 2023 auf funkauslesbare Wasserzähler umgestellt haben, erhalten keine Ableseblätter zugestellt. Die turnusmäßige Ablesung erfolgt über Funk zum Stichtag 31.12.2023.

Den Zählerstand finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Kunden mit Zwischen- und Abzugszählern für Garten oder Toilette nutzen das vorbereitete Formular zur Selbstablesung der Wasseruhren auf der Internetseite www.stadtwerke.de

 Die Stadtwerke weisen zudem darauf hin, in regelmäßigen Abständen die Installationsanlagen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen. (pm)