Pflichtversicherungsgesetz

Rollerfahrer ohne Versicherungsschutz unterwegs

Symbolbild Bild: pixabay
Zwei Personen wurde die Weiterfahrt untersagt, nachdem festgestellt wurde, dass sie keinen Versicherungsschutz für ihre Roller besitzen.

Am Vormittag des 04.03.2024 konnten die Beamten der Polizeiinspektion Nördlingen bei einem 60-jährigen Rollerfahrer feststellen, dass dieser ohne gültigen Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Seit dem 01.03.2024 benötigen Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Zulassungspflicht fallen, ein Versicherungskennzeichen in der Farbe Blau. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Ebenfalls am Vormittag des 04.03.2024, kam es in der Altstadt zu einem weiteren Verkehrsdelikt in Zusammenhang mit fehlendem Versicherungsschutz. Ein 17-jähriger Fahrer eines E-Rollers konnte im Zuge einer Verkehrskontrolle kein gültiges Versicherungskennzeichen für die aktuelle Saison vorweisen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. (pm)