Betroffen sind drei Jäger, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Handhabung von erlegten Hasen angesteckt haben. Daher wurde der Jägerschaft unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektionsfälle dringend angeraten, bis auf Weiteres auf die Hasenjagd zu verzichten und auch kein Wildbret von Hasen mehr abzugeben.
Hasenpest durch Bakterieninfektion
Die Tularämie (Hasenpest) ist eine Infektionskrankheit, hervorgerufen durch Francisella tularensis. Es handelt sich dabei um Bakterien, die keine Sporen bilden, aber dennoch gegenüber äußeren Bedingungen sehr widerstandsfähig sind. Betroffen sind vorwiegend Nagetiere, aber auch eine Vielzahl anderer Tiere, einschließlich Vögel, mit unterschiedlicher Empfänglichkeit.
Mögliche Übertragungswege
Da es sich um eine Zoonose handelt, kann die Krankheit auch auf Menschen übertragen werden. Dazu reichen schon geringe Erregermengen aus. Als Übertragungswege für den Menschen kommen infrage: Haut - und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen) oder Wasser, Stiche durch infizierte blutsaugende Insekten oder Zecken, kontaminierte Stäube und Aerosole. Eine Übertragung von erkrankten Menschen auf andere Menschen ist bisher nicht beschrieben, so dass von den Betroffenen keine Gefahr für die übrige Bevölkerung ausgeht.
Symptome der Hasenpest
Die akute Tularämie kann folgende Symptome verursachen: Fieber, Kopfschmerz, Schweißausbrüche, Lymphknotenschwellung, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Atemnot, Lungenentzündung und septisches Krankheitsbild. Da Tularämie, vor allem wenn sie nicht behandelt wird, tödlich enden kann, wird bei Krankheitsanzeichen nach vorangegangenem Hasenkontakt im eigenen Interesse dazu geraten, den behandelnden Arzt hierüber zu informieren.
Maßnahmen um Ansteckung zu verhindern
Um sich vor einer möglichen Ansteckung zu schützen wird weiterhin dringend geraten, verendete oder kranke Feldhasen nicht zu berühren. Auch Hunde sollten ferngehalten werden. Diese erkranken zwar nicht, können aber als Überträger auf den Menschen fungieren. Besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wie z. B. die Einrichtung von Schutzzonen etc. sind bei der Tularämie jedoch weder nach europäischem noch nach deutschem Recht erforderlich. (dra)