Bereits in der Sitzung des Bau- und Stadtplanungsausschusses vom 07.02.2022 hatte der Donauwörther Stadtrat über das künftige Nutzungskonzept des Tanzhauses abgestimmt. Dieses Konzept beinhaltete u. a. das die Stadt Donauwörth für eventuell frei bleibende Flächen mit buchbaren und multifunktional nutzbaren Büroräumen - jedoch mit keiner gewerblichen Dauervermietung - planen wolle. Wie sich im Nachgang herausstellte, kam es während der Abstimmung jedoch zu einem Auszählfehler, weshalb Stadtrat Jonathan Schädle (CSU) eine Wiederholung der Abstimmung beantragte.
Knappes Abstimmungsergebnis
In der Sitzung vom 21.02.2022 wurde deshalb erneut über den Zusatz "jedoch keine gewerbliche Dauervermietung" abgestimmt. Als Ergebnis der Abstimmung, wird nun der Zusatz aus dem Beschlusstext und somit auch aus dem Nutzungskonzept des Tanzhauses gestrichen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Entscheidung, dass es in Zukunft durchaus möglich sein wird, freie Räume im Tanzhaus zur gewerblichen Dauervermietung anzubieten.
In einem weiteren Schritt wurde das Büro Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik aus Regensburg mit der Organisation eines Architektenwettbewerbs beauftragt. Die Ergebnisse und Einreichungen daraus werden final zeigen, mit welchen Räumlichkeiten in Zukunft im Tanzhaus geplant werden kann.