Im Rahmen der Festlegung des Sanierungsgebiets im Ortskern von Auhausen, dem Beschluss zur Sanierungssatzung für das „vereinfachte Verfahren“ und der Bestellung des Sanierungsbetreuers, Gunther Wild von „Die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung – Südbayern – GmbH“, aus Gersthofen, stand auch die Vorgabe der Regierung von Schwaben auf der Agenda, ein Gestaltungshandbuch zu erstellen.
Nach entsprechenden Ausschreibungen konnte dem Ortsgremium das Ergebnis der Angebotseröffnung präsentiert werden. Bei der eingehenden Beratung waren sich alle Räte einig, für eine professionelle Sanierungsbetreuung und eine erfolgreiche Gestaltung der Gemeinde bedarf es eines „guten Handwerkzeugs“, so dass die Auftragsvergabe an das Stadtplanungsbüro Haines-Leger aus Würzburg erfolgen konnte.
Das wird die „Grundlage für das kommunale Förderprogramm und die Leitlinie zur Unterstützung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit Einfluß auf das Ortsbild sein“, bestätigte Bürgermeister Weiß.
Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung soll überprüft werden
Ein weiteres großes Thema stand zur Behandlung an, welches momentan das ganze Land betrifft: Die Energiekrise, nicht zuletzt eine Folge des aktuellen Ukraine-Krieges. Bürgermeister Weiß fordert auf, dass jeder einzelne seinen Beitrag zum Energiesparen beitragen kann und soll; somit aber auch der Staat und die Kommunen. Er berichtete von der bereits erfolgten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen mit einer einhergehenden merklichen Stromeinsparung. Nunmehr sei es jedoch an der Zeit, zum ersten Mal über die Einführung von Schaltzeiten in den Nachtstunden nachzudenken. Zwar gibt es eine gesetzliche Beleuchtungspflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, wonach die Gemeinden „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten“ haben. Der Begriff „finanzielle Leistungsfähigkeit“ lasse aber den entsprechenden Spielraum für eine Entscheidung zu.
Es erfolgte die Übereinkunft, die Kosten pro „Leuchtstunde“ zu ermitteln und mit vorliegenden Zahlen Sparpotentiale in der gesamten Gemeinde auszuloten.
Im Bereich Baumaßnahmen waren die Asphaltierungsarbeiten für das neue Baugebiet „Am Breiten Rain II“ und die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in den zuletzt erschlossenen Siedlungsstraßen zu vergeben. Weiterhin sind die Leitungsarbeiten im Gemeindeteil Lochenbach soweit fertiggestellt, dass die innerörtliche Kreisstraße DON 14 zur Asphaltierung ansteht. Dabei waren im gemeindlichen Teil die überplanmäßigen Ausgaben durch gestalterische Mehrarbeiten zu bewilligen.
Die erfreuliche Tendenz, Baulücken in den gemeindlichen Siedlungsgebieten zu schließen, wird auf den Weg zu bringende Bebauungsplan-Änderungen zur Folge haben.
Eine bereits im Jahr 2020 auf der Tagesordnung stehende Fragestellung zur Gestattung einer Stromdurchleitung von Westheim nach Wassertrüdingen sollte nochmals an Aktualität gewinnen. In einer ersten Planänderung war die Ableitung aus einem Photovoltaikfeld nach Wechingen anvisiert aber aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Nunmehr sollte die ursprüngliche Planvariante zu einem Grundsatzbeschluss über eine verwaltungseinheitliche Vorgehensweise unter den Gemeinden innerhalb der VG Oettingen führen. (pm)