Erneute Allgemeinverfügung zur Regelung von "Spaziergängen" in Nördlingen
Für die "Spaziergänge" in den vergangenen Wochen in Nördlingen, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zur Regelung erlassen. Für die beiden kommenden Termine am 7. und 10. Januar ist diese Verfügung erneut gültig.