Laut polizeilichen Recherchen werden über die sozialen Medien, insbesondere über einschlägige Chatgruppen in Messenger-Diensten für Freitag, 07.01.2022 und für Montag, 10.01.2022 weitere "Spaziergänge" in Nördlingen angekündigt. Wie inzwischen auch das Bayerische Innenministerium bestätigt hat, stellen derartige "Spaziergänge" entgegen ihrer Bezeichnung Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes und der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar und unterliegen den dortigen Regelungen.
Maskenpflicht während der Spaziergänge
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt daher – wie bereits in den vorausgegangenen Wochen – auch für diese beiden geplanten Versammlungen eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die darin getroffenen Anordnungen umfassen wiederum die örtliche und zeitliche Beschränkung der Versammlungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer (FFP2-)Maske. Zudem wird klargestellt, dass die Beschränkungen der Allgemeinverfügung auch dann Anwendung finden, wenn sich die Teilnehmer auf mehrere kleinere Gruppen aufteilen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro drohen. (pm)