16. Februar 2022, 14:35
Sportförderung

Sportförderung 2022 – Antragsfrist nicht verpassen

Symbolbild Bild: pixabay
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2022 bei der Behörde vorliegen müssen.

Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises unter https://www.donau-ries.de (Landratsamt & Verwaltung - Kreisfinanzen - Sportförderung im Landkreis Donau-Ries – Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale 2022) zum Download zur Verfügung.

Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt Donau-Ries (Ansprechpartnerin: Rebecca Schneid, Tel. 0906 / 74-6050). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original bzw. bei Übungsleiterlizenzen, die nur digital zur Verfügung stehen mit der Erklärung des Lizenzinhabers, bis spätestens 01.03.2022 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge oder nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (pm)