Wirtschaftsratgeber

Was ist bei einem Wechsel der Unternehmensform zu beachten?

Welche Unternehmensform passt zu mir? Hier gibt es Fragen und Antworten dazu. Bild: Gorodenkoff
OHG oder GmbH? Möchten die Gesellschafter eines Unternehmens das Image der Firma aufpolieren oder die Haftung für die Schulden begrenzen, kann der Wechsel der Unternehmensform neue Impulse bringen. Zu beachten ist, dass ein Rechtsformwechsel gut vorbereitet sein will.

Ein Wechsel der Unternehmensform bedeutet, dass ein Unternehmen sein Rechtskleid wechselt und zu einer neuen Gesellschaft umgewandelt wird. Alle Rechte und Pflichten gehen auf den neuen Rechtsträger über. Hierbei sind die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen des Umwandlungsgesetzes, des Handelsgesetzbuchs und der Steuergesetze zu beachten.

Beispiel: Die Gesellschafter einer OHG beschließen den Rechtsformwechsel zur GmbH. Die Umwandlung hat zur Folge, dass die Haftung für betriebliche Schulden auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt wird. Die Gesellschafter schließen einen Gesellschaftervertrag ab, der von einem Notar beurkundet werden muss. Die Gesellschafterversammlung bestellt einen Geschäftsführer und übernimmt die steuerlichen Pflichten. Diese ergeben sich mit der Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung.

Wann ist ein Wechsel der Unternehmensform sinnvoll?

Für einen Wechsel der Unternehmensform können die folgenden Beweggründe sprechen:

  • Haftungsbegrenzung: Schafft ein Einzelunternehmer sich etwa einen Lkw an, haftet er gegenüber dem Verkäufer auch mit seinem Privatvermögen, wenn die finanziellen Mittel aus seinem Betrieb nicht ausreichen. Bei einer GmbH ist dem Gläubiger der Zugriff auf das Privatvermögen nicht möglich.
  • Neue Finanzierungsalternativen: Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH oder AG umgewandelt, verfügt das Unternehmen über eine höhere Bonität. Dies zieht neue Kapitalgeber an.
  • Steigerung des Unternehmens-Image: Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft steigt das Image. Dies ist ein wichtiger Faktor, wenn man mit der eigenen Firma international tätig wird.
  • Steuerliche Entlastung: Wird für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ein Formwechsel zur Kapitalgesellschaft durchgeführt, ergibt sich eine steuerliche Entlastung, weil der Körperschaftsteuersatz mit 15 % niedriger ist als der persönliche Steuersatz der Gesellschafter.

Welche Faktoren spielen bei der Wahl der Unternehmensform eine Rolle?

Bei der Wahl der passenden Unternehmensform spielen die folgenden Faktoren eine Rolle:

  • Freiberufliche Tätigkeit oder gewerbliche Tätigkeit
  • Finanzieller Aufwand für die Gründung und die Führung des Unternehmens
  • Regelung der Haftung
  • Buchführungspflicht und steuerliche Veranlagung
  • Insolvenzantragspflicht

Welche Phasen gibt es bei einem Rechtsformwechsel?

Wer den Wechsel einer Rechtsform anstrebt, durchläuft grundsätzlich die folgenden vier Phasen:

  • Planungsphase
  • Vorbereitungsphase
  • Beschlussphase
  • Eintragungsphase  

Die Planungsphase nutzen die Gesellschafter, um zu prüfen, ob ein Formwechsel sinnvoll ist und welche Wege ihnen offenstehen.

In der Vorbereitungsphase wird ein Umwandlungsbericht erstellt. Hierin wird der Formwechsel sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht erläutert.

In der Beschlussphase wird der Wechsel der Unternehmensform von allen Gesellschaftern beschlossen. Normalerweise reicht eine Zustimmung von 75 % der Gesellschafter aus. In dem Gesellschaftsvertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.

Wurde der Formwechsel beschlossen, muss die Eintragung im Handelsregister erfolgen. Falls zu dem Betriebsvermögen auch eine Immobilie gehört, muss der Eigentümerwechsel im Grundbuch vermerkt werden.  

Welche Möglichkeiten des Rechtsformwechsels gibt es in Deutschland?

In Deutschland stehen den Gesellschaftern eines Unternehmens unter anderem die folgenden Möglichkeiten eines Rechtsformwechsels offen:

  • Von einem Einzelunternehmen in eine GmbH
  • Von einer GbR in eine OHG
  • Von einer KG in eine OHG

Von einem Einzelunternehmen in eine GmbH

Wer mit einem Einzelunternehmen in die Selbstständigkeit startet, kann das Unternehmen auch als einzelne Person in eine GmbH umwandeln. Dies ist in der Gründungsphase mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Auf der anderen Seite bringt die GmbH dem Gründer mit der Haftungsbegrenzung einen wesentlichen Vorteil.

Von einer GbR in eine OHG

Eine GbR wird als Rechtsform gewählt, wenn mehrere Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Ändert sich der Unternehmenszweck in der Weise, dass ein Handelsgewerbe betrieben wird, müssen die gesetzlichen Vorschriften des HGB beachtet werden. Aus der GbR wird eine OHG. Dies hat zur Folge, dass die Gesellschaft buchführungspflichtig wird.

Von einer KG in eine OHG

Der Formwechsel von der KG zu einer OHG gestaltet sich einfach. Hierzu ist es nur erforderlich, dass der Komplementär austritt oder seine Vollhafterstellung aufgibt. Diese Art der Umwandlung hat zur Folge, dass alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften. Bei einer KG war die Haftung eines Kommanditisten auf seine Einlage beschränkt. Als OHG-Gesellschafter profitiert er davon, dass er Kontroll- und Mitspracherechte ausüben kann.  

Wahl der richtigen Rechtsform: Was Unternehmensgründer beachten sollten

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland über 115.000 Unternehmen neu gegründet. Viele Gründer erhoffen sich wirtschaftlichen Erfolg und eine Existenzgrundlage, die lange anhält. Doch nicht immer ist die erste Rechtsform die beste Entscheidung.

Wer mit einem eigenen Unternehmen den Weg in die Selbstständigkeit plant, muss bei der Wahl der falschen Rechtsform mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Diese betreffen in erster Linie die Haftung. Als Einzelunternehmer, Mitunternehmer in einer OHG oder Komplementär in einer KG haftet der Gesellschafter für die Schulden seiner Gesellschaft auch mit dem Privatvermögen.

Entscheidet sich der Unternehmensgründer für eine GmbH, ist die Haftung für alle betrieblichen Schulden auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Weitere Vorteile generiert der Gründer dadurch, dass er die GmbH auch als einzelne Person gründen kann und diese national wie international mit einem hohen Ansehen verbunden ist.

Auf der anderen Seite ergeben sich auch Nachteile, wenn die Gesellschaft mit dem Zusatz „GmbH“ firmiert. Diese beziehen sich nicht nur auf die aufwendige und kostenintensive Gründung. Neben der Mindesteinlage von 25.000 Euro sind die Gesellschafter einer GmbH dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.  

Um die für die eigenen Unternehmensziele passende Rechtsform zu finden, empfiehlt es sich, fachlichen Rat einzuholen. Diesen bieten etwa Steuerberater oder Rechtsanwälte.