Zu Beginn des neuen Schuljahres weist der Landkreis Donau-Ries darauf hin, dass Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen die Fahrtkosten zur Schule erstattet bekommen.
Antragsformulare sind unter https://www.donau-ries.de/Buergerservice/Aufgabenbereiche/Schuelerbefoerderung.aspx abrufbar bzw. liegen bei den jeweiligen Schulen bereit. Erstattet werden Fahrtkosten, die die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit 440 Euro übersteigen. Von dieser Selbstbeteiligung ausgenommen sind jedoch etwa Familien, die für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Für das vergangene Schuljahr 2019/2020 sind die Anträge bis spätestens 31. Oktober 2020 einzureichen. Anträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Ermäßigungen beachten
Erstattet werden können nur die kostengünstigsten Fahrtmöglichkeiten. Deshalb bietet es sich an, sich bereits zu Beginn des Schuljahres darüber zu informieren, welche Arten von Fahrkarten es gibt und ob etwa durch den Kauf einer Bahncard noch günstiger gefahren werden kann. Vorzulegen sind die Fahrkarten im Original sowie eine Bestätigung der Schule.
Kostenerstattung nur bei Besuch der nächstgelegenen Schule
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist zudem, dass die nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist nicht automatisch die Schule, die entfernungsmäßig am nächsten gelegen ist, sondern diejenige, die mit dem geringsten Fahrtkostenaufwand erreicht werden kann. Die tatsächliche Entfernung in Kilometern spielt bei der Beurteilung der nächstgelegenen Schule keine Rolle. Hierbei ist immer die gesamte Strecke vom Wohnort zum Schulort zu betrachten. Es ist nicht möglich, Fahrtkosten nur für eine Teilstrecke und damit zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule zu übernehmen.
Anträge für Pkw
Wird der Schulweg mit dem Pkw zurückgelegt so muss dies zuvor genehmigt werden. Es wird empfohlen, dies bereits zu Schuljahresbeginn zu beantragen, da eine Pkw-Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann.
Weitere Informationen sind auf der Homepage veröffentlicht bzw. werden gerne telefonisch erteilt. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes vorhanden. (pm)