Vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz besagt, dass Vereinsvorstände unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, die erweiterten Führungszeugnisse von ihren Trainern/innen und Jugendleitern/innen einzusehen.
Bei einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 11. Februar, von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr, informiert die Kommunale Jugendarbeit über die Auswirkungen des Gesetzes und das Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten.
„Uns ist es wichtig, Vorstandsmitgliedern Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Mitsou Schwair, Kommunale Jugendpflegerin. „Der Vortrag ist nicht nur für Neueinsteiger interessant, auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“
In der Veranstaltung sollen folgende Fragen thematisiert werden:
- Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann, darf bzw. muss ich tun?
- Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?
- Wie kann ich mich als Ehrenamtliche/r schützen?
Nach dem Vortrag gibt es genug Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per Mail bis zum Montag, 8. Februar 2021, ist notwendig, damit ein Zugangslink für die Plattform „gotoMeeting“ zugeschickt werden kann. (pm)
Anmeldung und weitere Informationen:
Landratsamt Donau-Ries
Kommunale Jugendarbeit
Mitsou Schwair
Tel: 0906/74 6033
Martina Nagler
Tel: 0906 74 6029