Minenfund

Nutzung der Wörnitz in Alerheim eingeschränkt

Symbolbild Bild: DRA
Anlässlich des Funds einer Schrapnellmine aus dem Zweiten Weltkrieg in der Wörnitz bei Alerheim muss das Landratsamt zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung die Ausübung des Gemeingebrauchs, das heißt das Recht, ein Gewässer für bestimmte Tätigkeiten erlaubnisfrei nutzen zu dürfen, im näheren Umfeld des Fundorts vorübergehend beschränken.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weitere solche Kampfmittel in der Wörnitz bei Alerheim befinden. In einem Bereich von jeweils 50 Metern ober- und unterhalb des Fundplatzes der Mine (im Bereich der Brücke beim ehemaligen Badeplatz) sind daher bis auf Weiteres sowohl im Ufer- als auch im Gewässerbereich selbst insbesondere das Baden und Tauchen, das Angeln, das Befahren mit Booten (z.B. mit Kanus), sowie das sogenannte „Magnetfischen“ und die Suche mit Metalldetektoren verboten.

Die Beschränkung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem durch weitere Untersuchungen mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen ist, dass keine weiteren Kampfmittel im betreffenden Gewässerabschnitt mehr vorhanden sind. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere der genauere räumliche Geltungsbereich der Beschränkungen, können der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes Donau-Ries im Amtsblatt vom heutigen Tage entnommen werden, die auch unter folgendem Link abrufbar ist: http://www.donau-ries.de/Landratsamt/Aktuelles/Amtsblatt.aspx

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung über die Regelungen der Allgemeinverfügung hinaus dringend, im eigenen Sicherheitsinteresse von jedwedem Betreten des betroffenen Bereichs bis auf Weiteres gänzlich abzusehen. (pm)