7. April 2022, 10:51
Landratsamt

Änderungen bei der Terminvergabe in Zulassungsstellen

Symbolbild. Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Corona-bedingt war es bisher nur möglich, mit vorheriger Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle vorzusprechen. Nach Ostern, ab 20. April, besteht nun bis auf Weiteres jeden Mittwoch die Möglichkeit, Zulassungen ohne vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen.

In der Zeit von 07:30 bis 11 Uhr kann in der Zulassungsstelle ein Ticket am Warteautomaten gezogen werden. Hier kann es je nach Kundenaufkommen zu längeren Wartezeitenkommen. Kunden mit Terminen haben Vorrang. Eine vorherige Online-Terminvereinbarung wird daher dringend empfohlen. Aufgrund der derzeit geltenden Abstandsregelungen kann es an der Dienststelle Nördlingen bei großem Andrang auch zu Wartezeiten vor dem Gebäude kommen. Es wird darum gebeten, den Service nur in wirklich dringenden Fällen zu nutzen.

An allen übrigen Tagen bleibt eine Terminreservierung im Vorfeld notwendig. Zusätzlich wird ab 12. April täglich einen Schalter für Kfz-Händler, Versicherungen und Gewerbetreibende (mit Gewerbeanmeldung) eingerichtet. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht notwendig. Es wird gebeten, die Vorgänge möglichst abzugeben. Eine Information zur Abholung erfolgt telefonisch.

Es kann auch auf die Bearbeitung gewartet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Wartezeiten entstehen können. Im Normalfall werden alle Vorgänge bis Schalterschluss abgearbeitet, in Ausnahmesituationen spätestens bis zum folgenden Vormittag.

Annahmeschluss am Händler-/Gewerbeschalter ist Montag, Mittwoch und Freitag um 10:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag um 12 Uhr, zusätzlich Donnerstagnachmittag von 14 bis 15 Uhr.

Für alle übrigen Kunden bleibt eine Terminreservierung notwendig.  (pm)