Habe ich einen Anspruch auf Grundsicherung? Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einer Kündigung? Steht mir der Kinderzuschlag zu? Diese und viele weitere Fragen können Kundinnen und Kunden mit einem Chatbot klären. Die BA hat im Zuge der Corona-Pandemie mit Nachdruck die Entwicklung dieser Chatbots vorangetrieben, um einfache Kunden-Fragen automatisiert beantworten zu können.
Die Chatbots sind auf der zentralen Internetseite der BA (www.arbeitsagentur.de) unter folgenden Rubriken zu finden und bieten Bürgerinnen und Bürger eine erste Orientierung zu ihrem jeweiligen Anliegen:
- Fragen zur Grundsicherung (auch für Soloselbständige und Künstler): https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
- Fragen zum Kurzarbeitergeld (Informationen für Beschäftigte): https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
- Fragen zum Arbeitslosengeld: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeldhttps://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen
- https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/einkommen-vermoegen-arbeitslosengeld
- Fragen zum Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Der Chatbot erscheint beim Aufruf der jeweiligen Seite automatisch im rechten unteren Feld und läuft beim Scrollen der Seite mit. Die digitalen Assistenten lernen selbstständig hinzu, werden kontinuierlich weiterentwickelt und technisch optimiert. Mit der Chatbot-Entwicklung geht die BA einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Express-Digitalisierung, den sie letztes Jahr unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie erfolgreich eingeschlagen hat. Die neuen technischen Möglichkeiten, die sich durch die Bereitstellung der Chatbots ergeben haben, erweitern das digitale Serviceangebot der BA. (pm)