Am 14. Oktober werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Hunderte von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind dann im Einsatz – eine ehrenvolle Arbeit, die wichtig ist, damit die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Was passiert aber, wenn sich eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer bei der ehrenamtlichen Tätigkeit verletzt oder auf dem Hin- oder Rückweg einen Unfall erleidet?
Donau-Ries - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert, teilt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mit. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, wird auch besonders geschützt. Die KUVB übernimmt z. B. Arzt- und Zahnarztkosten, Kosten für Arznei-, Verband- und Heilmittel, kommt für Therapien auf und zahlt Verletztengeld bei Verdienstausfall oder eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind versichert
- bei der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre ehren-amtliche Tätigkeit vorbereitet werden
- bei der Tätigkeit am Wahltag
- bei der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (z. B. Herrichtung des Wahllokals, Zählung etc.) sowie
- bei den damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwegen.
Nicht gesetzlich unfallversichert sind dagegen private Aktivitäten wie z. B. Essen oder Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfer nach der Wahl. Der Rückweg nach einer privaten Aktivität ist nur versichert, wenn die Unterbrechung nicht mehr als zwei Stunden gedauert hat.
Für den umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen müssen die Versicherten weder vorher angemeldet sein noch selbst Beiträge zahlen. Die Aufwendungen werden von der öffentlichen Hand übernommen. Sollte sich eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer bei dem Einsatz verletzen, kann er oder sie sich bei der kommunalen Verwaltung melden, für die er im Einsatz ist, bzw. direkt eine Unfallanzeige herunterladen oder elektronisch ausfüllen: www.kuvb.de -> Unfallanzeigen (pm)