Donau-Ries - Sport- und Schützenvereine, die eine Sportförderung in Anspruch nehmen möchten, müssen die dafür notwendigen Anträge bis spätestens 1. März 2017 beim Landratsamt Donau-Ries einreichen.
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- Sport- und Schützenvereine, die eine Sportförderung in Anspruch nehmen möchten, müssen die dafür notwendigen Anträge bis spätestens 1. März 2017 beim Landratsamt Donau-Ries einreichen.
Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die im letzten Jahr eine staatliche Förderung erhalten haben, versandt. Daneben stehen die Formulare auf der Homepage des Landkreises unter www.donau-ries.de (Landratsamt-Bürgerservice-Aufgabenbereiche-Sportförderung im Landkreis Donau-Ries-Antragsformular Vereinspauschale 2017) zum Download zur Verfügung.
Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt Donau-Ries (Ansprechpartner: Roland Pickhard, Tel. 0906/74-115). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den gültigen Übungsleiterausweisen im Original bis spätestens 01.03.2017 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (pm)