Allerdings ist diese mit der Auflage zu versehen, dass von ihr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. (pm)
Allerdings ist diese mit der Auflage zu versehen, dass von ihr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. (pm)