Asylbewerber

PIK-Registrierung von privat untergebrachten Ukraine-Flüchtlingen

Eine der Frauen aus der Ukraine hat ihren Pass beim Landratsamt vorgelegt, um sich zu registrieren. Bild: Preiselbeer-Fotografie // Elmar Bschorer
Ab Mittwoch, 30.03.2022 erfolgt die PIK-Registrierung von privat untergekommenen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch das Landratsamt Donau-Ries.

(Zum gesetzlichen Hintergrund: Alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden und müssen registriert werden. Dies geschieht an sogenannten PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente)).

Ziel des Landratsamtes ist, so schnell wie möglich jedem Geflüchteten einen Registrierungstermin anzubieten. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung muss jedoch nachdrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert werden, von Rückfragen zu Registrierungsterminen und dergleichen unbedingt abzusehen, da ansonsten die angestrebte schnellstmögliche Registrierung nicht zu realisieren sein wird.

Alle Personen, die sich bis einschließlich 29.03.2022 für die Anmeldung zur Registrierung beim Anker-Zentrum an Registrierungsanmeldung-ukraine@reg-schw.bayern.de und auslanderamt@lra-donau-ries.de gewandt haben, erhalten entweder durch das Anker-Zentrum oder durch das Landratsamt Donau-Ries ihre Termine zur Registrierung. Das Anker-Zentrum Pressemitteilung 30.03.2022 oder das Landratsamt Donau-Ries setzen sich mit den Betroffenen direkt in Verbindung, ohne dass Nachfragen erforderlich oder angezeigt sind. Alle Personen sind im Landratsamt bereits listenmäßig erfasst und werden Schritt für Schritt mit Registrierungsterminen versorgt. Das Landratsamt bittet allerdings um Verständnis, dass der Zeitraum hierfür wegen des hohen Arbeitsaufkommens noch nicht abschätzbar ist.

Für alle neuen Anmeldungen zur Registrierung ab dem 30.03.2022 gilt der auf der Homepage des Landratsamtes Donau-Ries eingestellte Leitfaden „FAQ – Einreise und Aufenthalt - Vorgehensweise für privat untergebrachte Ukraine-Flüchtlinge“. Dieser Leitfaden wurde entsprechend der neuen Vorgehensweise ab 30.03.2022 aktualisiert. Er enthält alle Informationen zu den für die Registrierung erforderlichen Daten und dem weiteren Procedere. Alle Betroffenen werden gebeten, sich auf der Homepage des Landratsamtes zum Ablauf der Registrierung entsprechend zu informieren: www.donau-ries.de/leben/hilfen-unterstuetzung/ukraine/faq-einreise-und-aufenthalt (pm)