Führerscheinerneuerung

Umtausch von Papierführerscheinen

Symbolbild Bild: pixabay
Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 19. Januar 2022 ihren Führerschein umgetauscht haben.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran. Wann es spätestens so weit ist, zeigt die unten aufgeführte Tabelle.
Ab dem Jahr 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden.
Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt: der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro. Es ist mit einer Antragsbearbeitung in der Regel von mehreren Wochen zu rechnen, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung dringend empfohlen wird. (pm)

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch erhalten Sie bei der Führerscheinstelle in Donauwörth, Pflegstraße 2, 0906/74-648 oder 0906/74-6205 sowie im Bürgerservice in Nördlingen, Bürgermeister-Reiger-Straße 5, 0906/74-6820 und auf unserer Homepage unter www.donau-ries.de