3G-Nachweis entfällt

Zutritt Landratsamt Donau-Ries - 3G Regel entfällt

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Ab dem 06. April entfällt der 3G-Nachweis beim Zutritt des Landratsamtes Donau-Ries. Maskenpflicht wird jedoch beibehalten.

Im Zuge der gesetzlichen Änderungen setzt der Freistaat Bayern inzwischen auf die Basismaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes, welche zum Wegfall von „3G“ am Arbeitsplatz führen.

Für das Landratsamt Donau-Ries bedeutet dies, dass in der Behörde ab sofort auf die Kontrolle der „3G“ – Regel sowie „3G“ am Arbeitsplatz verzichtet wird. Ab 06. April entfällt somit der Nachweis „Genesen/Geimpft/Getestet“ für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Aufgrund der immer noch vorliegenden hohen Infektionszahlen ist die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht und der übrigen Basishygienemaßnahmen jedoch umso wichtiger.

Das Landratsamt appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher, die Kernpunkte des hauseigenen Hygiene- und Schutzkonzeptes umzusetzen und insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die Einhaltung der Abstandsregeln von 1,5 Meter und die üblichen Hygieneregeln (Hände waschen, desinfizieren) zu beachten.  (pm)