Gemeinsam mit Stadtarchivar Peter Ferber, der seit 2014 bei der Stadt Monheim als Stadtaktivmanager und seit 2016 als Stadtarchivar tätig ist, werfen wir einen Blick in den Speicher. Dort befinden sich Archivalien, wie zum Beispiel Briefe oder Urkunden, die hauptsächlich vor 1945 datiert sind. Rund 3 000 Stücke sind an diesem Standort fein säuberlich in circa 250 Kartons gelagert.
Fragmente römischer Schaftringsäulen
Fund aus jüngster Zeit in Flotzheim: Die qualitätsvoll gearbeiteten römischen Architekturteile sind Bruchstücke von Säulen. Sie dürften der Säulenvorhalle einer sogenannten Portikusvilla aus dem 2. Jhd. n.Chr. entstammen, einem repräsentativen Wohnhaus eines römischen Landgutes. Diese Wohngebäude waren fest aus Bruchstein gemauert, hatten ziegelgedeckte Dächer und besaßen eine Unterfußbodenheizung (Hypocaustum), deren Warmluft auch die Wände gleichmäßig erwärmte. Darüber hinaus kamen bereits Fensterscheiben aus Glas vor und metallbeschlagene Holztüren, die mit eisernen Schlössern und dazu passenden Schlüsseln ausgestattet waren.
Ältestes Dokument im Stadtarchiv vom 18. Februar 1394
Bürgermeistermedaillen Itzing
Im Stadtarchiv Monheim befinden sich zwei Bürgermeistermedaillen der ehemaligen Gemeinde Itzing. Nach der Eingemeindung 1978 wurde Itzing ein Stadtteil von Monheim.
Silberne und goldene Ketten mit zum Teil daran befestigten Anhängern und Medaillen waren bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bei Amts- und Würdenträgern lediglich Statussymbole, nicht aber Insignien. Dies sollte sich mit der Französischen Revolution ab 1789 ändern: Das proklamierte Ende der ständischen Gesellschaft machte auch in Bayern neue Dienstzeichen für Amtsträger erforderlich. Im frühen 19. Jahrhundert war Bayern neben Preußen einer der Vorreiter bei der Einführung dieser neuen und im gesamten Herrschaftsgebiet vereinheitlichten Bürgermeistermedaillen. So wurde das noch junge, am 1. Januar 1806 ausgerufene Königreich Bayern aus einer Vielzahl von zum Teil heterogenen Territorien gebildet. Entsprechend sah man die Notwendigkeit gegeben, den neu hinzugewonnenen Kommunen, aber auch den bisherigen, das alte Kurfürstentum mit konstituierenden Städten und Gemeinden, prestigeträchtige (Ab-)Zeichen an die Hand zu geben.
Die jeweilige Verbundenheit zu dem neuen bayerischen Staat konnte auf diese Weise wirkungsvoll nach außen demonstriert werden. Folglich wurden die Bürgermeistermedaillen gut sichtbar an der Amtskette getragen. Von 1806 bis 1918 zeigen die Vorderseiten der Bürgermeistermedaillen das Porträt des regierenden bayerischen Königs, während die Rückseiten das jeweilige Kommunalwappen tragen; bei den Städten kommt eine fünftürmige Mauerkrone hinzu. Alternativ zum Wappen wurde – besonders bei den unter Ludwig III. (1913–1918) geprägten Stücken – auf dem Revers der Medaille schlicht der Name der Gemeinde eingraviert.
Achtentlassung Monheims am 27. August 1414
Hans Has, Landrichter zu Stulingen, entlässt im Auftrag des Grafen Hans von Lupfen, Landgraf zu Stulingen und Herr zu Höhenmagk, die Stadt Monheim, die wegen ihrer Verbindung mit Hans Lindner von Rehlingen und wegen der Klage des Meisters Berchtold Walken von Nürnberg gerichtet worden war, aus der Acht.
Abgaben Auflistung des Juden Abraham
Juden mussten sich um die Erteilung eines sogenannten Schutzbriefes bewerben bzw. diesen bezahlen. Das Vermögen musste mindestens 4 000 Gulden (Heute wäre ein Gulden etwa 10 Euro wert) betragen, zudem brauchten sie einen guten Leumund und ein Attest des kurpfälzischen Hofjuden Aaron Beer. Zur einmaligen Zahlung kamen jährliche Zahlungen hinzu. Das Dokument bestätigt auf vier Seiten die Zahlung der Abgaben und Steuern des Juden Abraham für die Jahre 1625 bis 1629.
Schutzbrief von vier französischen Gefangenen
Die Auswirkungen des Spanischen Erbfolgekrieges (1701–1714) auf Monheim: In diesem Akt befindet sich ein sogenannter „Schutzbrief“, den vier französische Offiziere, die sich im Pfarrhof als Kriegsgefangene aufhielten, formuliert und unterschrieben haben. In diesem Schutbrief bestätigen die Offiziere, dass der katholische Pfarrer sie in jeder Hinsicht gut behandelt habe. Der Schutzbrief ist in französischer Sprache abgefasst; eine Übersetzung ins Deutsche liegt bei.
Dankurkunden von König Ludwig und von Königin Maria
Im Stadtarchiv befinden sich zwei Dankurkunden. Eine stammt von König Ludwig, datiert auf den 8. April 1864, an Bürgermeister Holzapfel und den Gemeindebevollmächtigten, zum Dank für deren Glückwünsche zur Thronbesteigung – mit Autogramm vom Märchenkönig, Ludwig II. Otto Friedrich Wilhelm von Bayern. Zudem existiert eine Dankurkunde von Königin Maria vom 13. April 1864 an Bürgermeister Holzapfel und die Mitglieder des Stadtrates sowie Gemeindebevollmächtigten für die Kondolenzbekundungen zum Tode von König Maximilian II.
Die prächtigste Urkunde anno 1680
Die kirchliche Geburtsurkunde stammt höchstwahrscheinlich aus einem nahegelegenen Kloster und gelangte im Zusammenhang mit den Plünderungen der Säkularisation nach Monheim. Das Objekt weist einen sehr schön bemalten, aber beschädigten Rand auf. Laut Inhalt bezeugen Valentinus Mirco, Stellvertreter des Castalius, Herr von Venedig, Nicolaus Bartolinus Capitaneus, Petrus Antonius Hottardis Camerarius, Bärnattinus Bernucius Procetor, Fulino Janiteus Richter – allesamt Beamte der Terra Fulmetige und der Provinz Carnee – öffentlich die Geburt des Johannes de Stallis von Monasium, des Sohnes des Nicolaus Morassinus von Zunellem, gemäß Angabe der Nikolaus, Petrus und Leonard de Orgnis, alle von Monaium.
Zunftordnung Metzger der Stadt Monheim aus dem Jahr 1668
In der Zunftordnung wurden seit dem Aufkommen der Zünfte im frühen Mittelalter die Statuten und Vorschriften einer Handwerkszunft schriftlich gefasst. Sie umfasste, angefangen von den Eintrittsvoraussetzungen, die Beschreibung der Zunftorgane und des Handwerkszeichens, die Ausbildung mit Lehr-, Wander- und Gesellenjahren, Zunftknecht (Geselle), Berufsausübung, Erlangung des Meistergrades, Zunftgericht und Beisitzer, Mitgliederversammlung, Strafen für Vergehen innerhalb der Zunft, Wettbewerbsvorschriften, Gefahrenabwehr, Kundenschutz, wirtschaftliches Handeln, soziale Sicherung, Zunftharmonie und Moral. Vielerorts galt der Zunftzwang, d. h. wer ein bestimmtes Handwerk ausüben wollte, musste der entsprechenden Zunft beitreten und ihre Satzungen beachten. Die Zunftordnungen gelten zudem als Zeugnis der Etablierung einer bürgerlichen Gesellschaft. (Jenny Wagner)
Dieser Artikel ist im blättle, Ausgabe 59 - November/Dezember 2024 erschienen. Hier das E-Paper lesen.