Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern. Am 17. November wird das Gerichtsurteil verlesen. Bild: Thomas Oesterer
In den Schlussplädoyers im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall bei Monheim rückt die Staatsanwaltschaft vom Mordvorwurf ab und fordert für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe in Höhe von 7,5 Jahren. Das Urteil wird am 17. November erwartet.

Der Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall bei Monheim aus dem vergangenen April neigt sich dem Ende zu. Bereits am kommenden Prozesstag, 17. November, wird das Landgericht Augsburg zu einem Urteil kommen. Dem vorausgegangen waren am Mittwoch die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung. Damit verbunden war auch die Schließung der Beweisaufnahme.

Staatsanwaltschaft fordert zusätzlich lebenslanges Fahrverbot

Nachdem die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten in ihrer Anklageschrift noch Mord bzw. Beihilfe zum Mord vorgeworfen hatte, wich Staatsanwalt Johannes Pausch in seinem Plädoyer vom Tötungsvorsatz ab. Der neue Tatvorwurf: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

In seinen Ausführungen skizzierte Pausch erneut die vergangenen sieben Prozesstage, die schrecklichen letzten Sekunden vor dem tödlichen Aufprall und erklärte, warum er von der Mordanklage abgewichen war. Demnach seien durch die Film- und Tonaufnahmen der Dashcam der Unfallhergang und die Schuld der Angeklagten eindeutig belegbar. So habe der Angeklagte die Gefährlichkeit der Fahrt billigend in Kauf genommen und auch die Gefährdung Dritter.

Trotzdem, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte die Risiken zwar verharmlost, aber nicht damit gerechnet, dass durch seine Fahrweise jemand zu Tode kommen könne. Dafür spreche, dass der Angeklagte im Vorfeld einräumte, die Strecke bereits mehrfach in ähnlichem Tempo gefahren zu sein. Dies bestätigte auch die Gerichtssachverständige Dr. Klein. In ihrem Bericht spricht sie in Bezug auf den Hauptangeklagten vom "Hang zur Selbstüberschätzung".

So plädiert die Staatsanwaltschaft beim Hauptangeklagten auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Hinzu kommt ein lebenslanges Fahrverbot. "Der Angeklagte soll nicht mehr in den Genuss kommen, seinen Führerschein zurückzuerhalten", so Pausch. Ausschlaggebend seien hierbei unter anderem auch die Anzahl der Vorstrafen - der Hauptangeklagte musste seinen Führerschein in der Vergangenheit bereits für fünf Jahre abgeben.

Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung

Hans-Dieter Gross und Moritz Bode, die Verteidiger des Hauptangeklagten, bewerteten das Unfallgeschehen hingegen als fahrlässige Tötung, was gleichbedeutend mit einem maximalen Strafmaß von vier Jahren Haft ist. Trotzdem wolle man das Geschehene keineswegs bagatellisieren. "Es ist schockierend und schrecklich, was hier passiert ist. Unser Mandant hat eine große Schuld auf sich geladen. Eine Schuld, die er sein ganzes Leben mit sich tragen wird", so Bode. Ihr Mandant habe mit keinem Unfall gerechnet. Er habe darauf vertraut, dass eine Eigengefährdung nicht eintreten werde, auch deshalb, weil die Strecke und die Geschwindigkeit für ihn kein unkalkulierbares Risiko darstellte.

Trautner: "Beihilfe kann nicht rechtssicher nachgewiesen werden"

Für den Beifahrer plädierte die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe und Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz in Tatmehrheit zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auch hier lagen das vorgeschlagene Strafmaß und die Einschätzung der Verteidigung weit auseinander. Bezug nehmend auf die Ausführungen der Verteidigung des Hauptangeklagten entfalle laut Verteidigerin Veronika Tauchert beim Tatbestand der fahrlässigen Tötung der Tatbestand der Beihilfe. Dieser würde lediglich bei einer vorsätzlichen Tat greifen. "Selbst, wenn man zu dem Ergebnis der vorsätzlichen Tötung kommen würde, kann meinem Mandanten durch die Tonaufnahmen keine Beihilfe rechtssicher nachgewiesen werden. Die psychische Beihilfe legt zu Grunde, dass der Entschluss des Hauptangeklagten, schnell zu fahren, durch die Aussagen meines Mandanten gestärkt wurden. Da dies nachweislich nicht der Fall war, ist meinem Mandanten entsprechend kein strafbares Verhalten vorzuwerfen", so Tauchert. In Bezug auf die bereits gestandenen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz schlägt die Verteidigung ein Strafmaß in Höhe von insgesamt 50 Tagessätzen á 40 Euro vor.

Urteil wird am 17. November erwartet

Wie Dr. Raphael Vergho erklärte, trage die Nebenklage das vorgeschlagene Strafmaß der Staatsanwaltschaft voll mit, gab aber gleichzeitig einen emotionalen Einblick in das Leben der Familie des Opfers und sorgte damit für große Betroffenheit im Gerichtssaal. So sei der Witwer des Opfers durch das Geschehen - insbesondere durch die ausführliche Berichterstattung - schwer traumatisiert und habe sich mittlerweile in psychosomatische Therapie begeben. Durch die Traumatisierung sei sein Mandant dauerhaft arbeitsunfähig, so Vergho weiter.

Wie das Urteil von Richter Christiani am 17. November letztendlich ausfallen wird, ist indes noch völlig unklar. Klar ist jedoch bereits, dass es die Verteidigung in den vergangenen Prozesstagen geschafft hat, zumindest den Tatbestand des Mordes zu entkräften.