8. Juni 2020, 07:54
Kommunale Jugendarbeit

Schutz- und Hygienekonzept in der Jugendarbeit

Symbolbild Bild: pixabay
Das Bayerische Kabinett hat am 26.Mai 2020 beschlossen, dass ab dem 30. Mai 2020 Präsenzangebote der Jugendarbeit wieder stattfinden dürfen. Selbstverständlich ist nur eine vorsichtige und schrittweise Öffnung möglich. Die Grundlage dafür bildet das Hygienekonzept für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung.

Dieses kann auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden (WWW.KM.BAYERN.DE/MINISTERIUM/ERWACHSENENBILDUNG.HTML). Um es spezifischer auf Jugendarbeit zu beziehen, gab der Bayerische Jugendring Empfehlungen heraus (SHOP.BJR.DE/DETAIL/INDEX/SARTICLE/236/SCATEGORY/9). Das sind die Auflagen, unter denen Jugendarbeit derzeit stattfinden kann. Um eine Hilfestellung zu bieten, hat das Team der Kommunalen Jugendarbeit am Landratsamt Donau-Ries ein Muster erstellt, das die Akteure der Jugendarbeit auf ihre Einrichtung und Angebote abstimmen können. „Jugendarbeit ist gelebte Vielfalt. Jugendarbeit ist bunt. Das muss sich im Muster wieder finden, daher können Punkte ausgelassen oder ergänzt werden“, so die Kommunale Jugendpflegerin Mitsou Schwair. Zu finden ist das Muster unter www.donau-ries.de/hygienekonzept-der-jugendarbeit/

„Jugendarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie bietet Jugendlichen Raum sich persönlich zu entfalten, gibt Selbstbewusstsein für die Zukunft, befähigt zur Eigenverantwortlichkeit. Jugendarbeit gibt Jugendlichen ein Gefühl von Gemeinschaft und fördert Kommunikations-, Kritik- und Kooperationsfähigkeit. Jugendarbeit füllt unsere Gemeinden mit Leben und gibt Jugendlichen einen Raum, wo sie sein dürfen, wo sie sich erproben dürfen. Schön, dass endlich wieder Angebote stattfinden,“ so Schwair weiter.

Die Kommunalen Jugendpflegerinnen haben stets ein offenes Ohr für Fragen und Anregungen rund um das Thema Jugendarbeit und natürlich auch beim Schutz- und Hygienekonzept. (pm)