12. März 2021, 08:34
Saisonbeginn

Kreisjugendring Donau-Ries ändert Stornobedingungen

Das Jugendtagungshaus in Reimlingen. Bild: Nicola Richter
Der Kreisjugendring Donau-Ries ist nicht nur für sein Ferienprogramm, sondern auch für seine im Landkreis beliebten Einrichtungen der Jugendarbeit bekannt. Da durch die Corona Pandemie eine massive Verunsicherung bei der Buchung herrscht, hat der KJR nun seine Stornobedingungen für 2021 angepasst.

Das Jugendtagungshaus in Reimlingen besticht mit seinem besonderen Ambiente und der Jugendzeltplatz in Tapfheim bietet Kindern und Jugendlichen unvergessliche Erlebnisse in der Natur. Da durch die Corona Pandemie eine massive Verunsicherung bei der Buchung herrscht, hat der KJR nun seine Stornobedingungen für 2021 angepasst. Der KJR will damit vor allem auch Gruppen aus dem Landkreis eine schöne Zeit bescheren.

Die angepassten Stornobedingungen gelten für alle Buchungen, deren Beherbergung bis 31.12.2021 stattfinden. Bei Beherbergungs- oder Einreiseverboten, die von der Regierung verordnet wurden, ist die Stornierung immer kostenfrei. Bei Reiseabsagen aus sonstigen Gründen ist die Stornierung bis einen Monat vor dem Anreisetag kostenfrei. Wenn die Reise weniger als einen Monat vor Anreise abgesagt wird, ohne dass ein Einreise- oder Beherbergungsverbot besteht, verzichtet der KJR sogar auf Stornogebühren, wenn die Reise zu einem späteren Reisetermin in 2021/2022 verbindlich umgebucht wird.

Der Kreisjugendring steht bereits in den Startlöchern und hat umfangreiche Schutz- und Hygienekonzepte erstellt. Sobald wieder geöffnet werden darf, freut sich der KJR Kinder und Jugendliche herzlich willkommen zu heißen. Dennoch rät der KJR den Gruppen jetzt schon ihren Aufenthalt zu planen und damit Vorfreude pur zu buchen.

Für nähere Infos zu den geänderten Storno- und Vertragsbedingungen sowie den Schutz- und Hygienekonzepten steht der KJR unter Tel. 0906 21780 oder info@kjr-donau-ries.de gerne zur Seite. (pm)