Vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz besagt, dass Vereinsvorstände unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, die erweiterten Führungszeugnisse von ihren Trainern*innen und Jugendleitern*innen einzusehen.
Bei einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 17. Dezember, von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr, informiert die Kommunale Jugendarbeit über die Auswirkungen des Gesetzes und dem Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten.
„Uns ist es wichtig, Vorstandsmitglieder Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Mitsou Schwair, Kommunale Jugendpflegerin. „Der Vortrag ist nicht nur für Neueinsteiger interessant, auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“
In der Veranstaltung sollen folgende Fragen thematisiert werden:
- Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann, darf beziehungsweise muss ich tun?
- Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?
- Wie kann ich mich als Ehrenamtliche/r schützen?
Nach dem Vortrag gibt es genug Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per Mail bis zum 14. Dezember ist jedoch notwendig, damit ein Zugangslink für die Plattform „gotoMeeting“ zugeschickt werden kann. (pm)
Anmeldung und weitere Informationen:
Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendarbeit
Mitsou Schwair: Telefonnummer 0906 / 746033
Martina Nagler: Telefonnummer 0906 / 74 6029
Pflegstraße 2 86609 Donauwörth
Email: jugendarbeit@lra-donau-ries.de