Vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz besagt, dass Vereinsvorstände unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, die erweiterten Führungszeugnisse von ihren Trainern/innen und Jugendleitern/innen einzusehen.
Bei einer Online- und Präsenz-Informationsveranstaltung am Dienstag, 18. Januar 2022 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr informiert die Kommunale Jugendarbeit über die Auswirkungen des Gesetzes und das Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen ins Landratsamt nach Donauwörth oder um sich online einzuwählen sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten.
„Uns ist es wichtig, Vorstandsmitglieder Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Martina Nagler, Kommunale Jugendpflegerin. „Der Vortrag ist nicht nur für Neueinsteiger interessant, auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“
Für die Frage „Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann, darf bzw. muss ich tun?“, konnte die Psychologin Christiane Schuler von der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Donau-Ries (Fachstelle sexuelle Gewalt) gewonnen werden.
Nach dem Vortrag gibt es genug Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per Mail bis Montag, 10. Januar 2022 ist notwendig. Wer die Veranstaltung nur online besuchen möchte, erhält einen Zugangslink per Mail. (pm)