Der Fall löste Ende März 2019 in Donauwörth große Bestürzung und Fassungslosigkeit aus. Ein aus Guinea stammender 35-Jähriger tötete im Hinterhof eines Wohnanwesens in Donauwörth unvermittelt seinen indischstämmigen Hausnachbarn mit einem Küchenmesser und verletzte dessen zu Hilfe eilende Ehefrau schwer. Das Leben der Ehefrau konnte glücklicherweise in einer Notoperation gerettet werden.
Mit Urteil vom 11.03.2020 verurteilte das Landgericht Augsburg den Täter wegen Totschlags in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Ausländerbehörde lehnte bereits mit Bescheid vom 01.02.2019 einen Verlängerungsantrag des Guineers ab und forderte diesen auf, das Bundesgebiet bis spätestens 20.03.2019 zu verlassen.
"Mangels eines vorhandenen guineischen Reisepasses reiste der Mann seinerzeit nicht aus Deutschland aus. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Donau-Ries leitete wegen der offensichtlichen Passlosigkeit des Mannes bereits Anfang Februar 2019 ein Verfahren zur Beschaffung eines Heimreisepapieres über das zuständige Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ein. Seit Juni 2021 liegt eine positive Bestätigung der guineischen Botschaft vor", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Donau-Ries.
"Nachdem der Guineer an paranoider Schizophrenie sowie religiösem und anderem Wahn leidet, eröffnete die Ausländerbehörde gegen den Mann nach Abschluss des Strafverfahrens ein sog. ausländerrechtliches Ausweisungsverfahren. Nach Sichtung der umfangreichen und teils erschütternden Strafakte der Staatsanwaltschaft Augsburg erließ das Landratsamt am 16.09.2020 einen umfangreichen Ausweisungsbescheid gegen den guineischen Staatsangehörigen", so das Landratsamt weiter.
Die vom Bevollmächtigten des Ausländers gegen diese Verfügung erhobene Klage wies das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 08.12.2021 ab. Seit dem 18.01.2022 ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. "Mit der Ausweisung, die eine sog. ordnungsrechtliche Präventivmaßnahme zur Abwehr zukünftiger Gefahren, die von einem Ausländer bzw. dessen Aufenthalts ausgehen, darstellt, wurde der tragische Fall konsequent ausländerrechtlich behandelt. Eine Ausweisung führt zum Verlust eines etwaigen Aufenthaltsrechts eines Ausländers und hindert in der Regel die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. Zudem wird i. d. R. die Abschiebung von ausreisepflichtigen Straftätern stärker forciert. Aus Sicht der Ausländerbehörde können gerade Verbrechen gegen das menschliche Leben nicht hingenommen werden und sind durch konsequente Ausweisungspraxis zu begegnen", teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung am 3. Februar mit.
"Die Abschiebung des bislang nicht erfolgreich therapierten Mannes nach Guinea steht somit ausländerrechtlich nichts mehr im Wege. Allerdings entscheidet über die Beendigung des sog. Maßregelvollzugs die Staatsanwaltschaft Augsburg zu gegebener Zeit. Dennoch ist aus Sicht des Landratsamtes Donau-Ries ein wichtiger Schritt zur Aufenthaltsbeendigung des Mannes geschafft", so die Behörde abschließend. (pm)