„Die Zulässigkeit des Aufstellens des Maibaumes in an die derzeitigen Kontaktbeschränkungen im Sinne des § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV gebunden. Im Landkreis Donau-Ries ist derzeit der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich einer weiteren Person gestattet“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Da die Maibäume traditionell durch Vereine aufgestellt werden, ist dies - je nach Größe des Maibaumes - aufgrund der Kontaktbeschränkung kaum bzw. nicht möglich. Eine Option wäre lediglich die Aufstellung des Maibaumes durch Privatfirmen oder durch Mitarbeiter der Gemeinde im Rahmen der Berufsausübung.
Welche Regeln gelten für die "Mainacht"
Derzeit ist im Landkreis Donau-Ries der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in der Zeit von 22:00 Uhr - 05:00 Uhr untersagt. Die Mainacht, beziehungsweise das „Stellen eines Maibäumchens“ stellt keinen triftigen Grund dar, sich in der oben genannten Zeit außerhalb einer Wohnung aufzuhalten, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts Donau-Ries. (pm)