„Vereine sind für unser gesellschaftliches Zusammenhalt ein wichtiger Anker. Hier kommen Menschen zusammen, die sich eigenverantwortlich für Ihre Anliegen einsetzen und gleichzeitig die Gemeinschaft stärken: Sei es der Sport, die Feuerwehr, die Förderung der heimischen Dialekte oder vieles andere mehr“, sagt der Christoph Schmid. Die Mitgliederversammlungen als Herzstück eines jeden Vereins konnten während der Corona-Pandemie kaum stattfinden. Nur dank Sonderregelungen war es möglich, dass auch digitale Sitzungen zulässig waren. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. „Nun haben wir diese Flexibilität in eine dauerhafte Regelung umgesetzt. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg in ein modernes Vereinsleben“, betont der Abgeordnete.
Mit dem neuen Gesetz kann auch ohne Satzungsänderung das einberufene Gremium die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Damit haben Vereine die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren.
„Bei jedem Treffen, das ich mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen habe, fordere ich dazu auf, sich in Vereinen zu engagieren. Das ist mir ein großes Anliegen. Gerade für die junge Generation aber sind treffen im virtuellen Raum eine große Selbstverständlichkeit. Ich bin froh, dass wir mit dieser Gesetzesänderung das Vereinsleben auch weiterhin attraktiv halten und gerade den Jugendlichen damit die Hand reichen. Gelungen daran ist der Zugewinn an Flexibilität. Die Vereine haben eine größere Wahlmöglichkeit. Denn klar ist auch: Nichts ist so kostbar, wie ein direktes Gespräch. Das kann das beste online-Tool nicht ersetzen“, gibt Christoph Schmid zu bedenken. (pm)